PROBLEME BEI EINER TRENNUNG OHNE SCHEIDUNG

Nicht alle Paare wollen sich nach einer Trennung auch scheiden lassen. Eine Trennung ohne anschließende Scheidung birgt allerdings Risiken, die Sie auf jeden Fall bedenken sollten.

Die Gründe, warum sich Paare nach einer Trennung nicht sofort scheiden lassen wollen, können vielfältig sein: Gemeinsame Kinder, Angst vor den hohen Scheidungskosten oder die Vermeidung des Versorgungsausgleiches.

Natürlich wird niemand gezwungen, nach Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres sofort einen Scheidungsantrag   einzureichen. Eine Trennung ohne anschließende Scheidung birgt allerdings Risiken, die man auf jeden Fall bedenken sollten.

Eine Erläuterung, ob eine Scheidung wirklich notwendig ist und welche Punkte es in dieser Lebenssituation zu beachten gibt.

ERBRECHT KANN NICHT EINSEITIG AUSGESCHLOSSEN WERDEN

Während der Trennungszeit kann das Erbrecht von einem Ehegatten für den anderen nicht einseitig ausgeschlossen werden. Das ist nur möglich, wenn beide Partner daran mitwirken. Sie können z. B. gemeinsam errichtete Testamente widerrufen und jeweils eigene Erben einsetzen. In diesem Fall verbleibt es bei dem Pflichtteil des Ehegatten.

FAMILIENMITVERSICHERUNG IN DER KRANKENKASSE BLEIBT

Wenn einer der Ehepartner nicht selbst arbeitet, ist er oft in der Krankenkasse des anderen Ehegatten mitversichert. Diese "günstige" Familienversicherung endet erst mit der Scheidung.

TRENNUNGSUNTERHALT MUSS GEZAHLT WERDEN

Für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung soll der Trennungsunterhalt die finanzielle Absicherung beider Partner sicherstellen. Das Recht auf Unterhalt kann – anders als beim späteren nachehelichen Unterhalt  – weder durch eine schriftliche noch durch eine notarielle Erklärung aufgegeben werden.

STEUERKLASSE ZU BEGINN DES KALENDERJAHRES ÄNDERN

Eine Trennung ohne Scheidung bietet keine Steuervorteile, denn die Steuerklassen müssen bereits zum Beginn des Kalenderjahres geändert werden, das auf die Trennung folgt. Trennen sich die Eheleute z. B. im Jahre 2024, müssen sie ab dem 1.01.2025 bereits die neuen Steuerklassen beantragt haben. Hierbei spielt es aber keine Rolle, welcher Ehegatte den entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellt. Auch bedarf es keiner Zustimmung des anderen Ehegatten.

KEINE ANDERE EHE MÖGLICH

Eine erneute Hochzeit ist nur nach einer rechtskräftigen Scheidung möglich. Ein Scheidungsverfahren dauert allerdings im Schnitt mindestens acht bis zehn Monate. Bei Konflikten geht es meist noch länger, unter Umständen sehr viele Jahre. Daher muss der Partner, der neu heiraten möchte, viel Zeit mitbringen.

DAS AUFENTHALTSRECHT IST IN GEFAHR

Wenn ein Ehepartner seine Aufenthaltserlaubnis nur aufgrund der Ehe erhalten hat, dann hat er erst ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die Ehe seit mindestens drei Jahren in Deutschland bestanden hat. Bei einer kürzeren Ehezeit kann er sein Aufenthaltsrecht verlieren. Dies gilt bereits bei der Trennung.

LANGE TRENNUNG HAT AUSWIRKUNG AUF DEN NACHEHELICHEN UNTERHALT

Die gesamte Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gilt als Ehezeit. Eine lange Trennungszeit kann deshalb Auswirkungen auf das Bestehen, die Höhe und die Dauer des nachehenlichen Unterhalts haben.

KINDESUNTERHALT NACH DÜSSELDORFER TABELLE

Bereits mit der Trennung ist Kindesunterhalt zu zahlen. Falls eines der Elternteile bereits ausgezogen ist und einer von beiden den Kindesunterhalt nicht durch Erziehung und Pflege erbringt, ist dieser zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet.

Für die Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts gilt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Diese enthält allerdings nur Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.

ZUGEWINNAUSGLEICH ENDET NICHT DURCH TRENNUNG

Wer keinen notariellen Ehevertrag, Trennung- und Scheidungsfolgevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung kann er von seinem Ehegatten die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen. Der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist der Tag des Zugangs des Scheidungsantrages.

RENTENANSPRUCH (VERSORGUNGSAUSGLEICH)

Mit der Scheidung wird in der Regel auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dadurch werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche, betriebliche Rente und private Rentenversicherungen) unter den Ehegatten ausgeglichen. Auch hier kommt es auf den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an.

UNTERHALTSANSPRUCH BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Grundsätzlich gilt: Je länger die Ehe vorbei ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, noch zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet zu werden. Dies gilt nicht für Fälle des bloßen Getrenntlebens. Hier kann man sich auch nicht auf den anderen Ehegatten „verlassen“, denn bei Pflegebedürftigkeit kann der Unterhaltsanspruch auf den Staat übergehen, der diesen Anspruch dann gegen den Ehegatten verfolgt.

VERSICHERUNGSVERTRÄGE CHECKEN

Was passiert mit Versicherungsverträgen, die gemeinsam geschlossen wurden?

  • In der privaten Haftpflichtversicherung bleiben beide Partner während der Trennungsphase versichert.
  • Die Hausratversicherung bleibt beim Versicherungsnehmerwenn dieser auszieht und sie mitnimmt, braucht der andere Partner eine neue Hausratversicherung.
  • Lebensversicherungs-verträge laufen auch bei einer Trennung weiter. Hier sollte die Bezugsberechtigung (wer bekommt im Todesfall das Geld?) gegebenenfalls geändert werden.

FAZIT

Es ist definitiv nicht günstiger, sich nicht scheiden zu lassen. Bei einer Scheidung mit einer vorangegangenen langen Trennungsphase kann es vielmehr zu persönlichen und finanziellen Nachteilen kommen.

 

Eine Trennung kann aber ein Schritt sein, um Abstand zwischen sich und seinen Ehepartner zu bringen. In diesem Fall kann sie auch als Übergangslösung oder „Trennung auf Zeit“ dienen, um danach entweder die Ehe fortzuführen oder sich rechtskräftig scheiden zu lassen.

Ich vermute, dass weiterhin mindestens jede zweite Ehe geschieden würde, aber aus den oben genannten Gründen werden lieber Zweckehe mit erheblichen Einschränkungen geführt, aus denen sich die Eheleute nicht wirklich der Folgen bewusst sind. 

 

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