Zugewinnberechnung über Anwälte
Zugewinnberechnung über Anwälte und Gerichte kann aus mehreren Gründen sehr teuer werden
Anwaltskosten: Anwälte berechnen in der Regel hohe Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten, also dem Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde. Je höher der Zugewinn, desto teurer werden die anwaltlichen Dienstleistungen.
Gerichtskosten: Wird der Zugewinn gerichtlich geregelt, fallen zusätzlich hohe Gerichtskosten an, die sich ebenfalls nach dem Streitwert berechnen. Diese Kosten steigen, wenn sich das Verfahren hinzieht, was in komplizierten Fällen oft vorkommt.
Gutachterkosten: Wenn das Vermögen oder Immobilien bewertet werden müssen, werden oft externe Sachverständige hinzugezogen, deren Honorare erheblich sein können. Dies geschieht, wenn die Parteien sich über den Wert von Vermögensgegenständen nicht einigen können.
Zeitaufwand: Gerichtsverfahren sind oft langwierig, was den Aufwand für Anwälte und das Gericht weiter in die Höhe treibt. Dieser langwierige Prozess zieht nicht nur die Kosten in die Länge, sondern auch die emotionale Belastung.
Was passiert nach der Zugewinnberechnung?
Nachdem die Zugewinnberechnung abgeschlossen ist, wird der Zugewinnausgleich durchgeführt. Dieser läuft in der Regel wie folgt ab:
Berechnung des Ausgleichsanspruchs: Die Differenz zwischen den Zugewinnen beider Ehepartner wird ermittelt. Derjenige Partner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner zahlen.
Zahlung oder Übertragung: Der Ausgleich kann entweder durch eine Geldzahlung erfolgen oder in manchen Fällen durch die Übertragung von Vermögenswerten, z.B. Immobilien oder Unternehmensanteilen.
Regelung von Sonderfällen: In speziellen Fällen können auch Schulden oder besondere Umstände (wie Erbschaften oder Schenkungen) berücksichtigt werden, was zusätzliche Komplexität bringt.
Vollstreckung: Falls eine Partei nicht bereit ist, die vereinbarte Summe oder Vermögenswerte zu übergeben, kann die Vollstreckung durch das Gericht notwendig werden, was erneut Kosten verursacht.
